Seit dem 01.02.2023 gibt es keine Verpflichtung mehr, sich im Falle einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben. Die Testregelungen für Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung werden ebenfalls nicht verlängert.
Wir empfehlen im Falle eines positiven Corona(selbst)tests weiterhin eine freiwillige, mindestens fünftägige Selbstisolation. Nach einem weiteren negativen Test ist dann der Schul- oder KiTa-Besuch wieder möglich.
In unserer Praxis sind weiterhin keine Testkapazitäten vorhanden.
Falls Sie für die Zeit der Erkrankung einen „Kinderkrankenschein“ benötigen wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Mitarbeiterinnen.