Online Bestellungen

Wir bieten auch die Möglichkeit Rezepte für Dauermedikamente, Überweisungen und Folgeverordnungen vorzubestellen. Aus rechtlichen Gründen kann kein Kinderkrankenschein angefordert werden.

Bitte machen Sie möglichst genaue Angaben, damit alle Formulare fehlerfrei erstellt werden können: für jedes Kind muss eine einzelne Anfrage gestellt werden; statt Cortisonsalbe oder Schilddrüsentabletten sollten Sie das konkrete Arzneimittel angeben.

Dieser Service gilt nur für Medikamente, die schon mal in unserer Praxis verordnet wurden. Vor der Bestellung eines Rezeptes muss die Versichertenkarte im laufenden Quartal vorgelegt worden sein. Auch die Überweisungen müssen bereits von einer unserer Ärztinnen erstellt worden sein.

Bei Folgeverordnungen für Heilmittel beachten Sie bitte, dass für die  Aushändigung auch der Therapiebericht vorliegen muss. – Aufgrund  grundsätzlicher technischer Probleme im Faxversand sollten Sie hier eine Kopie mitbringen.

Beim ersten Besuch im Quartal wird selbstverständlich auch die Versichertenkarte benötigt.









    Hilfsmittelverordnung

    Hinweis

    Dieser Service ist nicht für dringende Anliegen geeignet, auch eine Vorbestellung zu einem bestimmten Datum ist nicht möglich. Nutzen Sie hierzu bitten die Expresszeiten. Vor der Bestellung eines Rezeptes muss die Versichertenkarte im laufenden Quartal vorgelegt worden sein. Diese werden dann als E-Rezept erstellt.

    Alle Eingänge bis 15.00 Uhr sind am folgenden Werktag abholbereit bzw. in der Apotheke einlösbar. - Dies bedeutet zum Beispiel, dass alle Anfragen am Wochenende erst am
    Dienstag ab 8.30 Uhr für Sie vorbereitet sind.

    Kinderkrankenscheine können nur vor Ort oder nach einer telefonischen Beratung ausgestellt werden. Entsprechende Anfragen werden daher aus rechtlichen Gründen nicht bearbeitet.

    Datenschutz


    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Haus.