Die Impfung gegen Meningokokken-C im 2.-18. Lebensjahr wird ab sofort nicht mehr empfohlen, da die Krankheitsfälle mit Meningokokken-C als Auslöser deutlich zurückgegangen sind. Die STIKO, das Gremium, welches fachlich kompetent die Impfempfehlungen für Deutschland ausspricht, sieht für diese Impfung keine Notwendigkeit mehr.
Stattdessen wird neu ab dem 12. Geburtstag eine einmalige Kombinations-Impfung gegen Meningokokken der Stämme A, C, W und Y empfohlen, die bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Hirnhautentzündung auslösen können. Daher wird empfohlen, diese Impfung bis zum 25. Geburtstag nachzuholen.
Diese Impfung ist uns bereits viele Jahre als optionale Reiseimpfung bekannt und wird sehr gut vertragen. Trotz Empfehlung dauert es einige Monate bis die gesetzlichen Kassen die neue Impfleistung direkt mit uns abrechnen. Den genauen Ablauf und die Pflichten Ihrer Krankenkasse können Sie der Übersicht entnehmen. – Beihilfestellen müssen die Kosten sofort übernehmen.
Am 17.02.2026 wurde die Änderung im Bundesanzeiger veröffentlich. Somit besteht nun eine Leistungspflicht auch für die gesetzlichen Krankenkassen. Bis es zu einer Vereinbarung der Krankenkassen mit der KVWL kommt ist allerdings nur eine Abrechnung nach GOÄ möglich, die Rechnung muss Ihnen dann erstattet werden.

