E-Rezept – Der neue Standard

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor dem ersten Rezept im Quartal benötigen wir eine gültige Versichertenkarte
  • Zum Einlösen benötigen Sie in der Apotheke jedes Mal die Versichertenkarte
  • Es werden keine Daten auf der Karte gespeichert
  • Online Bestellungen werden wenn möglich in elektronischer Form erstellt.

Eine detaillierte Erklärung hat die Gematik erstellt.

Wenn Sie im laufenden Quartal schon einmal in unserer Praxis waren, können wir weitere benötigte Medikamente als E-Rezept verordnen. Dies gilt zumindest für alle Fertigarzneimittel die zu Lasten der GKV verordnet werden. Privatpatienten sind von der Regelung und den neuen Möglichkeiten derzeit noch völlig ausgenommen.
Ebenso können wir keine Rezepturen wie Salben oder Hilfsmittel als E-Rezept verordnen. Auch Läusemittel, Kochsalzlösung und Stuhlweichmacher sind nicht als E-Rezept verfügbar.

Wichtig für Sie ist: Bei jedem Besuch der Praxis die Versichertenkarte mit bringen, nur so können Sie auch im Anschluss das Medikament in der Apotheke abholen. Zu Beginn des Quartals müssen wir vor der Rezepterstellung die Versichertenkarte in unserem System einlesen. Nur so können wir gewährleisten, das Sie die benötigten Medikamente auch erhalten.

Wir stellen grundsätzlich keine QR-Codes für E-Rezepte zur Verfügung. Nur in Ausnahmefällen dürfen wir das Ersatzverfahren anwenden. – Daher ist die Versichertenkarte wichtiger denn je.