Die IKK classic verändert die Hilfsmittelversorgung für Ihre Versicherten. – Alle anderen Krankenkasse sind hiervon nicht betroffen.
Leider können die Apotheken vor Ort ab sofort keine Inhalationshilfen mehr abgeben, da Ihre Krankenkasse die Verträge gekündigt hat.
Auch die Versorgung mit weiteren Hilfsmitteln ist häufig nicht mehr durch die gewohnten Versorger möglich.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse für weitere Auskünfte. Eine Übersicht über die Vertragspartner finden Sie auf der Internetseite der IKK classic.
Sollte eine bestehende Verordnung nicht mehr fortgeführt werden können, wenden Sie sich auch an Ihre Versicherung.
Denn Neuausstellungen, die nur aufgrund der Vertragskündigung der IKK erfolgen sind nicht vom SGB V gedeckt und müssen Ihnen ggf. durch uns in Rechnung gestellt werden.