Liebe Eltern,
haben Sie demnächst einen Termin bei uns, der ausschliesslich für die Meningokokken-C-Impfung vereinbart war?
Die Impfung gegen Meningokokken-C im 2.-18. Lebensjahr wird ab sofort nicht mehr empfohlen, da die Krankheitsfälle mit Meningokokken-C als Auslöser deutlich zurückgegangen sind. Die STIKO, das Gremium, welches fachlich kompetent die Impfempfehlungen für Deutschland ausspricht, sieht für diese Impfung keine Notwendigkeit mehr.
Bitte melden Sie sich, falls Sie nur für diese Impfung ohne anderen Anlass einen Termin vereinbart haben. Wir können dann den Termin ggf. für andere Patienten freigegeben und Sie kommen nicht „umsonst“.
Stattdessen wird neu ab dem 12. Geburtstag eine einmalige Kombinations-Impfung gegen Meningokokken der Stämme A, C, W und Y empfohlen, die bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Hirnhautentzündung auslösen können. Daher wird empfohlen, diese Impfung bis zum 25. Geburtstag nachzuholen.
Diese Impfung ist uns bereits viele Jahre als optionale Reiseimpfung bekannt und wird sehr gut vertragen. Trotz Empfehlung dauert es einige Monate bis die gesetzlichen Kassen die neue Impfleistung direkt mit uns abrechnen. Den genauen Ablauf und die Pflichten Ihrer Krankenkasse können Sie der Übersicht entnehmen. – Beihilfestellen müssen die Kosten ab sofort übernehmen.
Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob diese die Impfung stattdessen schon jetzt im Erstattungsverfahren übernimmt. Wir können Ihnen die Impfung gegen Meningokokken ACWY dann als IGeL (individuelle Gesundheitsleistung) anbieten. Melden Sie sich für eine Terminvereinbarung, wenn Sie Ihre/n Jugendliche/n gegen Meningokokken ACWY impfen möchten.

