RSV – Erkrankung, Impfung, Abläufe

fortlaufend akualisiert, zuletzt 28.09.2024

Hier finden Sie alle Informationen zum Ablauf in unserer Praxis, zu den bürokratischen Tücken, Grundsätzliches zu RSV Erkrankung und auch viele Informationen zum Impfstoff. Inhaltliche Fragen klären wir in einem persönlichen Kontakt, unsere Abläufe sind hier stets aktuell dargestellt. – Unsere Mitarbeiterinnen können Ihnen am Telefon auch keine anderen Auskünfte geben.

Organisation in unserer Praxis

Derzeit ist der Impfstoff nicht sicher lieferfähig. Es gibt nur einzelne Re-Importe. Mitte Oktober soll sich dies ändern.
Derzeit können KEINE Termine für die Impfung vereinbart werden. Wir können keine zusätzliche Ressourcen schaffen und könnten dann die weiteren Impfungen und Versorgen nicht mehr zeitgerecht anbieten.

Wenn der Impfstoff verfügbar ist, werden wir Sie hier informieren. Dann werden wir – nach jetzigem Planungsstand – wann immer möglich die Impfung mit einem bereits geplanten Termin kombinieren. Dazu erhalten Sie dann an der Anmeldung ein Rezept und holen den Impfstoff aus der Apotheke. Die Impfung ist parallel zu allen anderen Impfungen, auch bei einem Infekt und mit den weiteren Untersuchungen in unserer Praxis kombinierbar. Somit steht der Durchführung nichts im Wege.

Rechtliches – und Nerviges

Gesetzlich Versicherte

Die Impfung ist eine Leistung Ihrer Krankenkasse. Allerdings handelt es sich formal nicht um einen Impfstoff, sondern um ein Medikament. Daher müssen wir Ihnen ein Rezept auf den Namen des Kindes ausstellen und Sie müssen dies in der Apotheke vor Ort einlösen. – Der Wirkstoff ist insgesamt sehr empfindlich, was einen längeren Transport erschwert. Um hier Verwerfungen zu vermeiden, können wir nur eine Lösung vor Ort anbieten.
Das geht Ihnen alles zu langsam, das ist irgendwie zu kompliziert?! Vielleicht haben andere Praxen freie Termine, die sie der Terminservicestelle gemeldet haben. Diese erreichen Sie unter 116 117.

PKV und Beihilfe

Der verordnete Impfstoff / das Medikament Beyfortus hat eine normale Zulassung erhalten. Allerdings ist es mit über 400 Euro sehr hochpreisig. Inwieweit auch diese passive Immunisierung von Ihrem Versicherungsvertrag gedeckt ist, sollten Sie im Zweifelsfall mit der Krankenversicherung Ihres Kindes klären. Unseres Wissen nach sind die Beihilfestellen an die STIKO Empfehlung gebunden, ob aber vielleicht engere Grenzen wie bei den gesetztlich Versichteren angelegt werden, sollten Sie erfragen. – Sie erhalten wie gewohnt ein Rezept über den Impfstoff, den Sie dann zum Termin mitbringen müssen. Bitte beachten Sie umbedingt die auf dem Rezept aufgedruckten Transporthinweise.

Neugeborene

Optimaler Weise, so von der STIKO empfohlen, wurde Ihr Kind schon vor Entlassung, z.B. im Rahmen der U2 geimpft. Wir haben alle Geburtskliniken in der Region kontaktiert um Sie besser informieren zu können. Hier ist die Impfung schon jetzt möglich: Marienhospital Bottrop, Uniklinik Essen (sobald Impfstoff verfügbar, wohl 01.10.).

Sie möchten Ihr Neugeborenes Kind gesetzlich versichern, haben aber noch keinen schriftlichen Versicherungsnachweis erhalten. Hier bleibt derzeit die einzige Möglichkeit, dass die Impfung im Rahmen einer individuellen Gesundheitsleistung (IGeL) erbracht wird. Hierzu erhalten Sie ein Privatrezept über den Impfstoff und eine Rechnung über unsere ärztliche Leistung. – In jedem Fall empfehlen wir Ihnen im Vorfeld eine schriftliche Zusage Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle bzw. Krankversicherung einzuholen, dass Ihnen die Kosten im Nachgang erstattet werden. – Auch wenn zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht die Leistungen im Rahmen der normalen Sprechstunde möglich sind, können wir diese dann nicht „umschreiben“.
Bis zur 12. Lebenswoche erbringen wir die ärztlichen Leistungen für gesetzliche Versicherte bei Bedarf im Ersatzverfahren. Falls die Versicherung doch nicht bei der angegebenen Krankenkasse erfolgt, werden uns diese Leistungen später nicht vergütet. Dies würde auch für Medikamente und Verordnungen gelten, hier können die Kosten dann von der Praxis eingefordert werden. Daher erhaten Sie bis zur Klärung des Versichertenstatus Privatrezepte, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen müssen. Auf den Umfang und den Zeitpunkt der Erstattung haben wir keinen Einfluss.

Ihr Kind ist vor dem 01.04.2024 geboren

Gesunde Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die es aber die zweite RSV-Saison ist, sind damit zwar von der Rechtsverordnung umfasst, nicht jedoch von der Zulassung. Somit handelt es sich um einen Off-Label-Use, der nicht zur Lasten der gesetzlichen Krankenkassen möglich ist. Ähnlich könnte es bei den Beihilfestellen und privaten Krankenkassen ausgelegt werden. Somit geleten die gleichen Empfehlungen wie bei Neugeborenen ohne geklärten Versicherungsstatus.

Die Mutter hat eine RSV Impfung erhalten

Sollte die Mutter in der Schwangerschaft gegen eine RSV-Erkrankung mit dem Impfstoff Abrysvo® geimpft worden sein, so ist eine Impfung des Neugeborenen nicht notwendig. Voraussetzung für eine effektive Übertragung der Antikörper auf das Kind ist, dass die Impfung mindestens 2 Wochen vor der Entbindung erfolgt ist.

Informationen zur Erkrankung

Das RS-Virus ist ein sehr häufiges Virus, das vor allem bei Säuglingen in den ersten 6 Lebensmonaten schwere Atemwegserkrankungen verursachen kann. Das RS-Virus tritt in Deutschland jedes Jahr in den Wintermonaten (etwa Oktober bis März = RSV-Saison) auf. Außerhalb der Saison tritt es fast nicht auf.

Innerhalb des 1. Lebensjahres haben 50–70% und bis zum Ende des 2. Lebensjahres nahezu alle Kinder mindestens eine RSV-Infektion durchgemacht. Bei den meisten Kindern verursacht das Virus nur leichte erkältungsähnliche Symptome. Die Erkrankung kann aber auch mit hohem Fieber, Husten, starken Atembeschwerden und im schlimmsten Fall zu einer Lungenentzündung führen. Besonders bei kleinen Babys kann es jedoch zu schwerwiegenden Atemwegsinfektionen mit Lungeninfektion und Sauerstoffmangel führen. Ungefähr 2 von 100 Kindern unter einem Jahr müssen aufgrund einer RSV-Infektion im Krankenhaus behandelt werden. Obwohl Todesfälle durch RSV selten sind, können sie auftreten.
Das RS-Virus kann auch bei gesunden Kindern schwere Verläufe nehmen. Eine Impfung bietet keinen Schutz vor Ansteckung und Erkrankung, sie ermöglicht aber den besten Schutz vor schweren Erkrankungen.

Wissenswertes zum Impfstoff

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit diesem Jahr allen Kindern die Impfung gegen das Respiratory Syncytial Virus (RSV) mit dem Impfstoff Beyfortus (Nirsevimab) vor bzw. in ihrer ersten RSV-Saison.

Wann soll mein Kind geimpft werden?

Da die Erkrankung nur in den Wintermonaten auftritt, sollen alle Kinder, die zwischen April und September 2024 geboren sind im Herbst (zu Beginn der RSV-Saison) geimpft werden.
Alle Kinder, die von Oktober 2024 bis März 2025 geboren werden (in der RSV-Saison) sollten in den ersten Tagen nach der Geburt (optimalerweise schon in der Geburtsklinik) geimpft werden.
Kinder, die vor April 2024 geboren wurden, haben bereits ihre erste RSV-Saison erlebt und benötigen keine Impfung gegen RSV.

Wie wirkt Beyfortus?

Beyfortus ist ein Antikörper, der das RS-Virus daran hindert, sich in den Zellen der Atemwege zu vermehren und eine schwere Erkrankung auszulösen. Der Impfstoff wird einmalig vor Beginn der RSV-Saison verabreicht und bietet in der Regel einen Schutz von mindestens fünf Monaten – also für die Dauer einer RSV-Saison. Durch die Impfung können Sie das Risiko für Ihren Säugling, schwer an RSV zu erkranken und ins Krankenhaus eingeliefert zu werden, reduzieren.

Wie sicher ist Beyfortus?

Wie bei jeder Impfung können auch bei Beyfortus Nebenwirkungen auftreten. Diese sind jedoch in der Regel mild und vorübergehend. Zu den möglichen Nebenwirkungen zählen Rötung und Schwellung an der Einstichstelle sowie leichtes Fieber. Schwerwiegende Nebenwirkungen sind äußerst selten.  – Wir sind von der Verträglichkeit und der Wirksamkeit überzeugt.

Kann ich mein Kind auch später noch impfen lassen?

Die Impfung sollte möglichst vor Beginn der RSV-Saison verabreicht werden. Wenn ihr Kind noch nicht erkrankt ist, kann die Impfung aber auch noch bis zum Ende der RSV-Saison (meist Ende März) nachgeholt werden.

Für weiteregehende Informationen hält das RKI ein umfassendes Angebot bereit: Informieren Sie sich allgemein über Impfungen gegen RSV, Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Impfung mit Nirsevimab (Beyfortus von Sanofi) bei Neugeborenen und Säuglingen sind ebenfalls verfügbar. Auch die BZgA hält weiterführende Informationen und einen Flyer bereit. Hier sollen in Zukunft auch Angebote in weiteren Sprachen hinzukommen.