— Update 01. September —
In der am 18.01.2024 veröffentlichten Empfehlung der STIKO wird erstmals die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe B für alle Säuglinge empfohlen. Für Kleinkinder bis zum Alter von 5 Jahren ist eine Nachholimpfung empfohlen.
Wir freuen uns über diese Entscheidung und sehen uns in unserem bisherigen Vorgehen und unserer Empfehlungen bestätigt.
Die Veröffentlichung der STIKO-Empfehlung im Bundesanzeiger ist erfolgt und zum 30.05. ist diese Impfung in die Schutzimpfungsrichtlinie übernommen worden.
Damit besteht ein Rechtsanspruch auf die Leistung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings ist weiterhin ist nicht absehbar, ab wann wir die Impfung direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können. Derzeit geplante Termine zur Impfung gegen MenB werden wie bisher als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) erbracht. Ausnahmen gelten für Versicherte der Knappschaft und der BARMER, hier bleibt das Vorgehen ebenfalls unverändert. Sollten Sie Probleme mit der Erstattung durch Ihre Krankenkasse haben, finden Sie auf dem Merkblatt unseres Berufsverbandes nochmals eine Übersicht über Ihre Rechte und auf der 2. Seite gleich ein Muster für Ihren Widerspruch.
Wir werden Sie an dieser Stelle informieren, dann können Sie bequem über die App einen Impftermin vereinbaren. –
Nach derzeitigen Informationen ist für das laufende Jahr ausreichend Impfstoff für Deutschland verfügbar.